Ein Geländer an einem Balkon, einer Terrasse oder einer Treppe dient der Absturzsicherung oder „Personenführung“. Wir finden Geländer überall dort, wo eine Sicherung notwendig ist, z. B. in Gebäuden an Treppen, Balkonen, Dachgärten oder an Fenstern, die bis auf den Boden reichen. Im Außenbereich werden Böschungen, Brücken, Ufer, Aussichtstürme und natürlich auch Treppen mit Geländern abgesichert.

Die Materialien, aus denen Geländer hergestellt werden sind Holz, Edelstahl, Schwarzstahl, Glas, Beton und andere.

Neben seiner Sicherheitsfunktion wird ein Geländer auch oft als gestaltendes architektonisches Element eingesetzt mit prägnantem Eindruck auf den Gesamtbereich. Allerdings wird in Deutschland die Form der Geländer von Treppen sowohl von der Norm 18065 als auch den Landesbauverordnungen und den Unfallverhütungsvorschriften vorgegeben bzw. eingeschränkt. So muss z. B. in Gebäuden bei Treppen mit mehr als 3 Stufen ein Geländer vorgesehen werden.

Geländer bestehen üblicherweise aus folgenden Teilen:

  • dem horizontalen Handlauf
  • den Geländerpfosten, auf die der Handlauf montiert wird
  • den Stäben oder Füllungen zwischen den Pfosten; Füllungen können aus Lochblech, Seilen, Glas oder anderen Materialien und Formen bestehen
  • bei senkrechten Stäben oder Staketen (breite Stäbe aus Holz) wird oftmals oben und unten ein horizontaler Stab oder eine Leiste als sogenannter Ober- bzw. Untergurt angebracht.

Der Abstand der Geländerstäbe darf in Deutschland nicht mehr als 12 cm betragen, damit kleine Kinder sich nicht hindurchzwängen können. Die Höhe eines Treppengeländers im üblichen Wohnbereich muss – an der Stufenvorderkante gemessen – eine Höhe von mindestens 90 cm haben.

Die statische Berechnung von erforderlichen Materialstärken und die Beschaffenheit der Verbindungsmittel sollten unbedingt einem erfahrenen und hierfür ausgebildeten Fachmann überlassen werden, damit Ihre Wunschtreppe auch die entsprechende Sicherheit bietet.